Allgemeine Geschäftsbedingungen
Diese Vereinbarung legt die Bedingungen fest, unter denen Vanimy Christian Jewelry („Vanimy Jewelry“) und der Einzelhandelspartner („Partner“) beim Verkauf, Marketing und der Werbung für die Produkte von Vanimy Jewelry zusammenarbeiten.
- Verkauf von Produkten unter der Marke Vanimy
Der Handelspartner verpflichtet sich, die Produkte von Vanimy Jewelry unter dem Namen Vanimy in seinen Einzelhandelsgeschäften und/oder Online-Shops zu verkaufen und auszustellen. Beide Parteien vereinbaren, dass der Handelspartner angemessene Anstrengungen unternimmt, um die Marke Vanimy positiv und professionell zu präsentieren und dabei die Präferenzen von Vanimy Jewelry hinsichtlich der Produktpräsentation zu berücksichtigen. Abweichungen von diesen Standards müssen schriftlich vereinbart werden.
- Verwendung des Markennamens und Logos für Marketingzwecke
Vanimy Jewelry gewährt dem Handelspartner das Recht, seinen Markennamen, sein Logo, seine Markenzeichen und Marketingmaterialien für die Werbung und den Verkauf von Vanimy Jewelry-Produkten zu verwenden. Diese Materialien dürfen in physischen Einzelhandelsgeschäften, auf der Website des Partners und über andere relevante Marketingkanäle verwendet werden. Der Handelspartner verpflichtet sich, für Marketinginhalte, die das Image oder die Botschaft der Marke erheblich verändern, die Genehmigung von Vanimy Jewelry einzuholen.
- Vertretung von Vanimy Jewelry
Der Handelspartner ist berechtigt, im Namen von Vanimy Jewelry mit Medien, Presse und Branchen-Influencern zusammenzuarbeiten. Alle derartigen Mitteilungen und Darstellungen müssen jedoch in einer Weise erfolgen, die mit dem Image, den Werten und den genehmigten Marketingmaterialien der Marke übereinstimmt. Der Handelspartner muss Vanimy Jewelry vor der Zusammenarbeit mit hochkarätigen Medien oder Influencern informieren, um die Übereinstimmung mit den breiteren Markenstrategien sicherzustellen.
- Vertrauliche Informationen
Beide Parteien erkennen an, dass sie im Laufe dieser Vereinbarung Zugang zu vertraulichen Informationen über das Geschäft, den Betrieb oder die Produktdetails der anderen Partei erhalten können. Jede Partei verpflichtet sich, die Vertraulichkeit dieser Informationen zu wahren und sie ohne vorherige schriftliche Zustimmung nicht an Dritte weiterzugeben. Darüber hinaus ist es keiner Partei gestattet, vertrauliche Informationen auf ein Gerät herunterzuladen, zu kopieren oder zu übertragen, das nicht Eigentum der jeweiligen Partei ist.
- Vertrauliche Informationen Dritter
Beide Parteien verpflichten sich, keine vertraulichen oder geschützten Informationen Dritter ohne entsprechende Genehmigung weiterzugeben. Jede Weitergabe von Informationen Dritter bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des jeweiligen Dritten. Sowohl Vanimy Jewelry als auch der Handelspartner verpflichten sich, die Vertraulichkeit dieser Informationen zu wahren.
- Nicht-Verunglimpfung
Keine der Parteien wird sich mündlich oder schriftlich in irgendeiner Weise verhalten, die den Ruf der anderen Partei, ihrer Produkte, Dienstleistungen oder Mitarbeiter herabwürdigen oder schädigen könnte. Diese Nicht-Herabwürdigungsklausel bleibt während der Laufzeit des Vertrags und für zwei (2) Jahre nach Beendigung des Vertrags in Kraft.
- Geistige Eigentumsrechte
Vanimy Jewelry behält sich alle Rechte, Titel und Ansprüche an seinem geistigen Eigentum vor, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Marken, Logos, Designs und Marketingmaterialien. Der Handelspartner verpflichtet sich, das geistige Eigentum von Vanimy Jewelry ohne vorherige schriftliche Zustimmung nicht zu verwenden, zu verändern oder zu reproduzieren, es sei denn, dies ist in dieser Vereinbarung ausdrücklich gestattet. Jede unbefugte Nutzung des geistigen Eigentums stellt einen Verstoß gegen diese Vereinbarung dar.
- Inventar und Preise
Der Handelspartner kauft Waren von Vanimy Jewelry zu gesondert zu vereinbarenden Bedingungen. Der Handelspartner ist für die Preisgestaltung der Produkte entsprechend den lokalen Marktbedingungen verantwortlich, darf Vanimy Jewelry-Produkte jedoch nicht unter einem von Vanimy Jewelry festgelegten Mindestverkaufspreis verkaufen. Der Handelspartner verpflichtet sich, kein Preisdumping oder andere Aktivitäten zu betreiben, die die Preisintegrität der Marke beeinträchtigen könnten.
- Verkaufs- und Leistungsberichte
Der Handelspartner verpflichtet sich, Vanimy Jewelry regelmäßig Verkaufsberichte und Leistungskennzahlen zur Verfügung zu stellen. Diese Berichte enthalten Angaben zu Lagerbeständen, Verkaufsergebnissen und relevantem Kundenfeedback.
- Einhaltung von Gesetzen und Vorschriften
Beide Parteien verpflichten sich, alle geltenden Gesetze, Vorschriften und Branchenstandards einzuhalten. Der Handelspartner verpflichtet sich insbesondere, sicherzustellen, dass alle an seinem Standort verkauften Vanimy Jewelry-Produkte den lokalen gesetzlichen Anforderungen entsprechen, insbesondere Sicherheitsstandards, Werbegesetzen und Verbraucherschutzbestimmungen.
- Entschädigung
Jede Partei verpflichtet sich, die andere Partei von allen Ansprüchen, Verbindlichkeiten oder Kosten freizustellen, die sich aus der Nichteinhaltung der Bedingungen dieser Vereinbarung oder aus fahrlässigen oder unrechtmäßigen Handlungen im Rahmen ihrer Zusammenarbeit ergeben.
- Beendigung
Diese Vereinbarung kann von beiden Parteien mit einer Frist von dreißig (30) Tagen schriftlich oder im Falle einer wesentlichen Vertragsverletzung sofort gekündigt werden. Nach der Kündigung muss der Handelspartner die Nutzung des geistigen Eigentums von Vanimy Jewelry einstellen und alle verbleibenden Lagerbestände gemäß den vereinbarten Bedingungen verkaufen oder zurückgeben.
- Höhere Gewalt
Keine der Parteien haftet für Verzögerungen oder Nichterfüllungen ihrer Verpflichtungen aus diesem Vertrag aufgrund von Ereignissen, die außerhalb ihrer Kontrolle liegen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Naturkatastrophen, Pandemien, Krieg, Streiks oder staatliche Maßnahmen (zusammen „Höhere Gewalt“). Tritt ein Fall höherer Gewalt ein, benachrichtigt die betroffene Partei die andere Partei so schnell wie möglich, und beide Parteien arbeiten nach Treu und Glauben daran, die Auswirkungen des Ereignisses zu mildern.
- Streitbeilegung
Im Falle von Streitigkeiten im Rahmen dieser Vereinbarung verpflichten sich beide Parteien, die Angelegenheit durch Verhandlungen in gutem Glauben gütlich beizulegen. Kann die Streitigkeit nicht durch Verhandlungen beigelegt werden, wird sie gemäß den Gesetzen des Rechtsraums, in dem Vanimy Jewelry seinen Sitz hat, einer Mediation und gegebenenfalls einem verbindlichen Schiedsverfahren unterzogen.
- Gesamte Vereinbarung
Diese Vereinbarung stellt die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien in Bezug auf die hierin beschriebene Zusammenarbeit dar. Alle Ergänzungen oder Änderungen müssen schriftlich erfolgen und von beiden Parteien unterzeichnet werden.
Durch Aktivieren des Kontrollkästchens „Zustimmen“ bestätigen beide Parteien, dass sie die in dieser Vereinbarung dargelegten Bedingungen akzeptieren.